Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 07.10.1980 - Ss 467/80 |
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Papierfundstellen
- NJW 1981, 1384
- MDR 1981, 162
- NStZ 1981, 304 (Ls.)
- StV 1981, 27
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05 Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf das Oberlandesgericht Oldenburg (NJW 1981, 1384) zunächst in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2005 die - in der Hauptverhandlung aufgegebene - Ansicht vertreten hatte, durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 05.10.1978, nach dem die sachliche Zuständigkeit der Jugendgerichte vorrangig gegenüber den Erwachsenengerichten ist, sei die von dem Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 79 ff begründete Rechtsprechung, die Nichtbeachtung der Zuständigkeit der Jugendgerichte sei nur auf Verfahrensrüge zu überprüfen, überholt, vermochte der Senat dem nicht zu folgen.
- BGH, 03.05.1991 - 3 StR 483/90
Revisionsrechtliche Beurteilung des Verhältnisses zwischen Jugendgericht und …
Das StVÄG 1979 hat an der revisionsrechtlichen Beurteilung des Verhältnisses zwischen Jugendgericht und Erwachsenengericht nichts geändert (vgl. Rieß NStZ 1981, 304;… Hanack in Löwe-Rosenberg 24. Aufl. § 338 Rdn. 77). - LG Rostock, 07.11.2007 - 14 Ns 67/07
Verweisung an das zuständige Gericht im Berufungsverfahren bei Entscheidung des …
Entschieden hat aber der Strafrichter des Amtsgerichtes, somit der unzuständige Spruchkörper des Amtsgerichtes, so dass die Kammer nur nach § 328 II StPO verfahren konnte (OLG Oldenburg, NJW 1981, 1384, 1385).